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Sonntag, 12. Februar 2012
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www.juracity.de»Recht für Alle!
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| Wie üppig die Bescherung zum Fest ausfällt, hängt für viele Arbeitnehmer nicht zuletzt davon ab, ob der "Chef" Weihnachtsgeld gezahlt hat. Wie sicher man sich des einmal erhaltenen Weihnachtsgeldes sein kann (Rückzahlung?) und warum man in diesem Jahr unter Umständen zu (Un-)Recht keine Extra-Kohle zum Fest bekommen hat, erfahren Sie auf www.weihnachtsgeldrecht.de. |  |
| Höhepunkt der Vorweihnachtszeit ist in nicht wenigen Firmen die Weihnachtsfeier. Untern Firmenweihnachtsbaum geht's dann von "ruhig und besinnlich" bis "feucht-fröhlich" zu. Ob man sich das entgehen lassen darf und welche Folgen es haben kann, wenn man zu tief ins Glas geschaut hat. Diese und viele Fragen mehr beantwortet unsere neue Seite www.weihnachtsfeierrecht.de. |  |
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