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Montag, 13. Februar 2012
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www.juracity.de»Rechtswörterbuch
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| Das Rechtswörterbuch von JURACity - Recht für Alle! will einfach und verständlich sowohl alltägliche als auch weniger gebräuchliche Begriffe aus allen Gebieten des Rechts erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars! |  |
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Stichwort:
Erläuterung: Fahrlässigkeit liegt vor, wenn man die „erforderliche Sorgfalt außer acht lässt“, sozusagen einfach nicht aufgepasst hat, obwohl Anlaß dazu bestanden hätte. Im eigentlichen Sinne ist der Täter sich bei Fahrlässigkeit nicht bewusst, dass er hätte sorgfältiger sein müssen. Bei der bewussten Fahrlässigkeit ist dem Täter hingegen bewusst, dass sein Handeln strafrechtlich relevante Folgen nach sich ziehen kann. Er geht jedoch davon aus, dass gleichwohl nichts passieren wird – vertraut darauf, dass „es schon gut gehen“ wird (im Gegensatz zum bedingten Vorsatz). Unterfall der Fahrlässigkeit und wird daher ebenso behandelt.
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