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Montag, 13. Februar 2012
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www.juracity.de»Rechtswörterbuch
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| Das Rechtswörterbuch von JURACity - Recht für Alle! will einfach und verständlich sowohl alltägliche als auch weniger gebräuchliche Begriffe aus allen Gebieten des Rechts erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars! |  |
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Stichwort:
Erläuterung: Vorsatz ist das Wissen um die Voraussetzungen der Strafvorschriften, das Einsehen des Täters, dass seine Handlungen diese Voraussetzungen erfüllen und zugleich den Willen, seine Handlung gleichwohl vorzunehmen. Im Unterschied zum „normalen“ Vorsatz kommt es dem Täter beim bedingten Vorsatz jedoch nicht darauf an, mit seiner Handlung den Erfolg herbeizuführen und – folglich – eine Straftat zu begehen. Er „will“ die Strafbarkeit nicht, handelt aber trotzdem, da es ihm egal ist, dass seine Handlung strafbar ist („und wenn schon“, im Gegensatz zur bewussten Fahrlässigkeit). Man spricht auch von Eventualvorsatz (dolus eventualis). Unterfall des Vorsatz und wird daher ebenso behandelt.
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