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27.11.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Mobbing bayerisch

Der Wiesn-Wirt Wildmoser der soll seine Leut gemobbt ham. Der Mann ist bundesweit bekannt durch einen Bestechungsskandal, in den er verwickelt war. Jetzt berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass sein Ex- Geschäftsführer ihn auf 294.000 Euro Gehaltszahlung bis zur Rente und 20.000 Euro Schmerzensgeld verklagt habe. Da der Kläger Geschäftsführer ist und als Gastronom eher hartgesotten denn gedünstet sein wird, könnten die Chancen auf eine weitere erfolgreiche Mobbingklage nicht schlecht stehen (Juracity berichtete hier). Sein Anwalt gewinnt in jedem Fall.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Rechtsanwalt Felser schult u.a. die Telefonberater der Mobbingline NRW zur aktuellen Rechtslage beim Mobbing. Er ist in der Welt am Sonntag zum neuen Mobbingurteil des Bundesarbeitsgerichts interviewt worden. Wenn Sie insbesondere im Hinblick auf Mobbing, Bossing oder ihre Persönlichkeitsrechte am Arbeitsplatz eine bequeme Onlineberatung wünschen, können Sie sich vertraulich über Juracity - Recht für Alle! an Herrn Rechtsanwalt Felser wenden.

Unsere Mobbingseiten werden empfohlen vom "Deutschen Ärzteblatt" (zum Artikel aus Februar 2006), in einem Beitrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) aus Februar 2005, vom AUS-Portal der Universität Köln (zur Internetseite), vom Bayerischen Landesinstitut für Arbeitsschutz und Produktsicherheit (zur Internetseite), von den Industrie- und Handelskammern (zu den Internetseiten), von der Mitarbeitervertretung (DIAG MAV) des Erzbistum Köln (zum Artikel im DIAG MAV Kurier 2002), von Hüske/Wagner im Fachbeitrag: "Mobbing - was tun" in der Arbeitsrecht im Betrieb 2004 (zum Beitrag), sowie zahlreiche Personalräte und Mobbinginitiativen


Unsere Angebote - RechtsChecks durch unsere Experten
1.Eingruppierung-Check - Unsere im öffentlichen Dienstrecht erfahrenen Vertragsanwälte (Fachanwälte für Arbeitsrecht) prüfen anhand Ihrer Angaben und der Rechtsprechung, ob Sie nach BAT und TVÖD und den Überleitungsvorschriften richtig eingruppiert sind und ob Chancen für einen erfolgreichen Höhergruppierungsantrag bestehen.
2. Aufhebungsvertrag-Check - Prüfung Ihres Aufhebungsvertrages durch unsere Vertragsanwälte (Fachanwälte für Arbeitsrecht) auf Fallstricke, Steuerfallen, Sperrzeit und Vollständigkeit.
3.Arbeitsvertrag-Check - Prüfung Ihres Arbeitsvertrages durch unsere Vertragsanwälte (Fachanwälte für Arbeitsrecht) auf problematische Klauseln und Benachteiligungen. Wir sagen Ihnen, was es bedeutet und wo noch nachgebessert werden sollte.
4. Kündigung-Check - Prüfung Ihrer Kündigung durch unsere Vertragsanwälte (Fachanwälte für Arbeitsrecht) auf Fehler. Lassen Sie Ihre Chancen vor dem Arbeitsgericht von erfahrenen Praktikern einschätzen. Mit begründetem Abfindungsvorschlag! Sollten Sie sich zur Klage entscheiden, können Sie unsere Fachanwälte auch mit der Kündigungsschutzklage beauftragen.
5.Befristung-Check - Mit unserem BefristungsCheck geben unsere Arbeitsrechtsspezialisten Ihnen Auskunft darüber, ob die Befristung nach erster Prüfung in Ordnung ist oder ob Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit bestehen.
6. Arbeitszeugnis-Check - Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses auf versteckte Bedeutungen und nachteilige Formulierungen. Wir sagen Ihnen, was auf keinen Fall in Ihrem Zeugnis stehen sollte.
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