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| Was bringt das neue Jahr? Den Gesundheitsfonds, Änderungen bei der Besteuerung von Erbschaften, die Abgeltungsteuer, neue Regeln der Kfz-Steuer und vieles mehr. Juracity hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst, auf die sich die Bundesbürger im kommenden Jahr einstellen müssen. Von (A)bgeltungssteuer über (P)endlerpauschale bis (Z)igaretten "erst ab 18!" |  |
| Womit Banken und Versicherungen schon seit Monaten "werben", ist seit dem 01.01.2009 Realität: Die Abgeltungssteuer. Zinsen, Dividenden, Kurs- und Währungsgewinne oder Fondsausschüttungen werden nun pauschal mit 25 Prozent besteuert – zuzüglich des Solidaritätszuschlags sowie der Kirchensteuer.
Nicht der Abgeltungssteuer unterfallen staatlich geförderte Vorsorgeanlagen, wie die Riester-Rente. Sparer, deren persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, können sich einen Teil der Abgeltungssteuer über die Steuererklärung zurückholen. Steuerzahler mit höheren Individualsätzen profitieren. Wer keine Steuern zahlt, kann sich mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung von der Abgeltungsteuer befreien lassen.
Die Abgeltungsteuer fällt allerdings nur nur an, wenn das angelegte Kapital mehr Ertrag bringt als 801 Euro beziehungsweise 1602 Euro für Verheiratete. Die Steuer wird von den Banken einbehalten und direkt ans Finanzamt überwiesen. Steuerfrei bleiben nur Kursgewinne von Papieren, die vor 2009 gekauft und mindestens ein Jahr lang im Depot gehalten wurden. |  |
| Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung wurde zum 1. Januar 2009 von 3,3 auf 2,8 Prozent gesenkt. |  |
| Wer sich als Unternehmer Neues anschafft, bekommt Erleichterungen bei der Steuer. Dies wird jetzt noch attraktiver: Befristet für zwei Jahre wird die degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter von 25 Prozent wieder eingeführt.
Kleine und mittlere Betriebe können in Zukunft neben der degressiven Abschreibung auch Sonderabschreibungen nutzen. Die Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen steigen bei Bilanzierern auf 335.000 Euro, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 175.000 Euro und bei Einnahme-Überschuss-Rechnern auf 200.000 Euro. |  |
| Das vor kurzem verabschiedete Eigenheimrentengesetz berücksichtigt die selbstgenutzte Immobilie im Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorge. So können Riester-Sparer rückwirkend zum 1. Januar 2008 können Riester-Sparer ihr Vorsorgekapital bis zu 100 Prozent zum Kauf von Wohneigentum einsetzen. Möglich ist auch, die monatlichen Sparbeiträge in laufende Kreditverpflichtungen wie Hypothekendarlehen oder Bausparverträge zu stecken. |  |
| Im Jahr 2009 sind Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bis zu einem Bruttoeinkommen von monatlich 4550 Euro im Osten und 5400 Euro im Westen Deutschlands fällig.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die neue Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich nun 3675 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt nun bei 4050 Euro. Nur derjenige, dessen Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze liegt, kann sich noch privat versichern. |  |
| Zahlt der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts direkt in ein betriebliches Altersvorsorgemodell (Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung) ein, fördert der Staat dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. 2009 bleiben Einzahlungen von bis zu 2592 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont. |  |
| Bei Rot noch schnell über die Kreuzung fahren, zu schnelles Fahren oder sich nach einer Maß Bier noch ans Steuer zu setzen, wird in 2009 finanziell noch unattraktiver. Wer nach Alkohol- und Drogenkonsum einmal erwischt wird, zahlt 500 Euro, beim zweiten Mal bereits 1000 Euro und beim dritten Mal werden mindestens 1500 Euro fällig. Der neue äußerste Bußgeldrahmen beträgt nun 3000 Euro.
Wer bei 100 Stundenkilometern weniger als fünf Meter Abstand zum vorderen Auto hält, muss 320 Euro zahlen. Überhöhtes Tempo kostet in geschlossenen Ortschaften zukünftig bis zu 680 Euro und 600 Euro außerorts. Wer eine ein Ampel später als eine Sekunde nach dem Umschalten auf Rot noch überfährt, dem muss das 200 Euro wert sein. |  |
| Pfarrer und Priester, die ein Ehepaar kirchlich trauen, ohne dass vorher standesamtlich geheiratet wurde, verhalten sich ab dem 1. Januar nicht mehr ordnungswidrig. Die beiden entsprechenden Paragraphen aus dem Personenstandsgesetz wurden mit dem Jahreswechsel gestrichen. Allerdings ist eine nur kirchlich geschlossene Ehe rechtlich auch weiterhin nicht bindend. Eine solche für den Staat nichteheliche Gemeinschaft kann bei einer Trennung oder dem Tod eines Partners erhebliche Konsequenzen haben kann.
Fragen zur Rechten und Pflichten einer Ehe? Antworten von unserer Juracity-Expertin für das Familienrecht, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz. |  |
| Erben wird im Jahr 2009 nicht unbedingt teurer, aber in jedem Fall komplizierter. Ob die Verfassungsrichter, die das neue Erbschaftsteuerrecht mit einem Urteil quasi erzwungen haben, indem sie eine Neubewertung von Betriebsvermögen und Immobilien bis zum Ablauf des Jahres 2008 anmahnten, sich das so vorgestellt hatten?
Sei's drum. Bis zur Wiedervorlage der neuen Erbschaftsteuer gilt: Witwer, Witwen, eingetragene Lebenspartner und Kinder können demnach ein Wohnhaus steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, wenn sie dieses zehn Jahre lang weiter bewohnen. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner wird der Freibetrag, bis zu dem keine Erbschaftsteuer fäälig wird, auf 500 000 Euro angehoben, für Kinder auf 400 000 und für Enkel auf 200 000 Euro. Geschwister, Neffen und Nichten müssen wie andere Erben mehr Steuer zahlen, auch wenn der Freibetrag steigt. Das Erben von Firmen bleibt steuerfrei, wenn der Betrieb zehn Jahre lang fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Bei einer siebenjährigen Haltefrist fallen nur 15 Prozent Steuern an.
Fragen zum Thema Erbschaftsteuer? Antworten gibt der Juracity-Experte für das Steuerrecht, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Klaus Ingensiep. |  |
| Wer in der Vergangenheit seinen Führerschein in Deutschland verloren hat, machte diesen im Ausland nicht selten "nach". Das geht ab dem 19. Januar nicht mehr. Autofahrer, die wegen verkehrswidrigen Verhaltens ihre Fahrlizenz verlieren, sollen das Fahrverbot nicht länger als "Führerschein-Touristen" unterlaufen können. Fahrerlaubnisse, die ungeachtet des Führerschein-Entzugs oft in Osteuropa ausgestellt wurden, sind dann nach europäischem Recht. |  |
| Noch großzügiger als zuvor sollen Privathaushalte Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuerschuld abziehen können: 1200 Euro für die Arbeiten von Handwerkern und 4000 Euro für Haushaltsdienstleistungen. |  |
| Wer sich ein neues Auto kauft und dieses bis Ende 2009 erstmalig zulässt, muss ein Jahr lang keine Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) zahlen. Für besonders schadstoffarme Autos soll die Befreiung maximal zwei Jahre lang gelten. |  |
| Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt auf je 164 Euro monatlich, für das dritte Kind auf 170 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind auf 195 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt auf je 3864 Euro – zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf sind es zusammen 6024 Euro.
Die Freibeträge sind ab einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro für Alleinerziehende und 67.000 Euro für Paare günstiger als das Kindergeld. |  |
| Was Arbeitnehmern und Arbeitgebern der niedrigere Beitrag zur Arbeitslosenversicherung erspart, kostet sie in der Regel die teurer gewordene gesetzliche Krankenversicherung. Für den neuen Gesundheitsfonds ist erstmals ein einheitlicher Beitragssatz festgesetzt, der 15,5 Prozent beträgt. Damit erhöht sich der bisherige Durchschnittsbeitrag aller Kassen um etwa 0,5 Prozentpunkte. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den paritätischen Beitragssatz von 14,6 Prozent, 0,9 Prozent tragen die Versicherten als Sonderbeitrag belastet.
Für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kassen gilt ein ermäßigter Satz von 14,9 Prozent. Genügen einer Krankenkasse die Beitragseinnahmen nicht, kann sie von ihren Versicherten Zuschüsse von bis zu einem Prozent berechnen. Erhebt die Kasse einen Zusatzbeitrag bzw. erhöht diesen später, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. |  |
| Damit die drohende Wirtschaftskrise die Arbeitslosenzahlen nicht übermäßig ansteigen lässt, wird das Kurzarbeitergeld nun maximal 18 Monate statt wie bisher zwölf Monate lang gezahlt. Die entsprechende Verordnung ist befristet und gilt für Beschäftigte, die bis Ende 2009 wegen konjunkturbedingter Produktionseinschränkungen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.
Zur Kurzarbeit im blog.juracity.de ... [mehr] |  |
| Die Belastung von Spediteuren mit der LKW-Maut richtet sich in Zukunft noch stärker als bisher nach dem Schadstoffausstoß. Im Schnitt verteuert sich die Gebühr für die Benutzung deutscher Autobahnen von 13,5 auf 16,3 Cent je Kilometer. |  |
| In diesem Jahr können Berufspendler für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wieder 30 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen - und zwar vom ersten Kilometer an. Dieses Geschenk hat der Gesetzgeber aber nicht freiwillig gemacht, sondern für die Bescherung in der Vorweihnachtszeit sorgte das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter rügten die vorherigen Kürzungen bei der Penlderpauschale als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Grundgesetz sowie "Prinzip der Folgerichtigkeit“ im Steuerrecht. |  |
| Die Prüfberichte des medizinischen Dienstes über ihre Qualitätskontrollen in Pflegeheimen und bei ambulanten Diensten werden nun veröffentlicht. Die Leistungen der Anbieter werden benotet. Diese Beurteilung muss in der Einrichtung ausgehängt werden. |  |
| Mit dem Jahreswechsel wurde eine Versicherungspflicht für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz eingeführt, die zuvor schon einmal privat versichert waren. Die Privaten Krankenversicherungskassen sind im Gegenzug verpflichtet worden, einen neuen Basistarif mit Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anzubieten. Dieser darf höchstens 570 Euro im Monat kosten. Wer das nicht bezahlen kann und durch den vollen Beitrag zum Sozialfall würde, dem wird er zur Hälfte erlassen. Insbesondere durch diese Regelungen sahen sich die Privatkassen veranlasst, mit einer Klage vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. |  |
| Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil für alle Neurentner 2009 von 56 auf 58 Prozent. |  |
| Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) kassiert vom 1. Januar an statt 17,03 Euro nunmehr 17,98 Euro Rundfunkgebühren - pro Monat. |  |
| Der steuerlich absetzbare Beitragsanteil zur sogenannten Rürup-Renten steigt auf 68 Prozent im Jahr 2009. Rürup-Sparer können dann bis zu einem Höchstbetrag von 13.600 Euro Beitragszahlungen (Verheiratete: 27.200 Euro) als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen. |  |
| Kinder von Hartz-IV-Empfängern bekommen zukünftig bbis zum zehnten Schuljahr jeweils zu Beginn des Schuljahres 100 Euro vom Staat. |  |
| Wem die Bildung seiner Kinder eine Privatschule wert ist, den belohnt ab 2009 das Finanzamt: Das Entgelt für private und kirchliche Schulen, für bestimmte Schulen im Ausland sowie berufsbildende Ergänzungsschulen ist nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs- und Verpflegungskosten zu 30 Prozent als Sonderausgabe steuerlich geltend zu machen - allerdings höchsten 5000 Euro. Um den auszuschöpfen, müssten Eltern also mindestens 16 666 Euro im Jahr zahlen. |  |
| Ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung liegt regelmäßig vor, wenn mindestens eine Million Euro Steuern dem Fiskus vorenthalten werden. Das hat zuletzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe geurteilt und für diese Fälle eine Freiheitsstrafe, die auch wirklich einen Gefängnisaufenthalt zu Folge haben muss, angeordnet.
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass die Verfolgung von Steuerstraftaten in besonders schweren Fällen nun erst nach zehn Jahren verjährt. Das ist eine Verdoppelung der Frist, die damit jenem Zeitraum angeglichen wird, in dem die Finanzämter das Geld noch nachfordern können. |  |
| Ehepaare haben künftig mehr Wahlfreiheit bei den Steuerklassen: Statt der Kombination der Klassen III/V können zum Beispiel beide Steuerklasse IV wählen. Der Splittingvorteil kann auf beide verteilt und die Steuerlast des oder der geringer Verdienenden so gesenkt werden. |  |
| Tagesmütter, die vom Staat bezahlt werden, können künftig pro Kind monatlich 300 Euro als steuerfreie Betriebskostenpauschale geltend machen. Bis zu einem Gesamteinkommen von 355 Euro pro Monat besteht für verheiratete Tagesmütter weiter die Möglichkeit, über den Ehemann kostenlos krankenversichert zu sein.
Tagesmütter, die mehr als fünf Kinder betreuen, gelten als "nebenberuflich Selbständige", die bei einem Gesamteinkommen zwischen 355 Euro und 828 Euro pro Monat einen Krankenversicherungsbeitrag von rund 120 Euro im Monat statt 250 Euro zahlen müssen. Der reduzierte Krankenversicherungsbeitrag wird Tagesmüttern zudem vom Jugendamt zur Hälfte erstattet werden. |  |
| Wie bisher schon beim Telefonieren werden vom 1. Januar an auch alle Verbindungsdaten desjenigen gespeichert, der im Internet "surft": IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung sowie die Anschlusskennung (Rufnummer oder DSL-Kennung). Bei der elektronischen Post werden die E-Mail-Adressen sowie die IP-Adressen von Absender und Empfänger gespeichert. Auch die Daten der Internettelefonie werden erfasst.
Gespeichert wird nicht vom Staat, sondern die Telekommunikationsunternehmen sind zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet worden. Gespeichert werden "nur" die Verbindungsdaten, nicht die aufgerufenen Seiten und auch nicht die Inhalte von Gesprächen. Der Staat in Person der Strafverfolger kann im Falle eines konkreten Verdacht auf die Vorratsdaten zugreifen. Zu Recht? Das müssen wohl die Verfassungsrichter klären. |  |
| Das Wohngeld, das ärmeren Familien und Rentner gezahlt wird, steigt von bislang 90 Euro im Durschnitt auf 142 Euro im Monat und richtet sich auch nach der Entwicklung der Heizkosten. Als pauschaler Heizkostenzuschuss kommt dieser "warme" Geldsegen rückwirkend bereits den jetzigen Empfängern von Wohngeld für das vierte Quartal 2008 zu Gute - gestaffelt nach Familiengröße: 100 Euro (1 Person), 130 (2 Personen) und für jede weitere Person 25 Euro. Ausgezahlt wird der Zuschuss mit den Nebenkosten-Abrechnungen im Frühjahr. |  |
| Jugendliche unter 18 Jahren erhalten auch an Automaten keine Zigaretten mehr. |  |
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