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Dienstag, 7. September 2010
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www.juracity.de»TOP Beiträge
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Arbeitsgericht - falschen Kündigungstermin angreifen
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Die falsche Kündigungsfrist muss auch innerhalb der Klagfrist von 3 Wochen angegriffen werden. Darauf hat jetzt das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung hingewiesen (Urteil v. 01.09.2010 - 5 AZR 700/09). In dem Fall ging es um einen Tankwart aus Mecklenburg-Vorpommern, der statt mit der richtigen Frist von 5 Monaten mit nur 3monatiger Kündigungsfrist entlassen worden war. Als er vor Gericht den fehlenden Lohn für 2 Monate einforderte (und gleichfalls die Kündigung angriff), war es zu spät. Der Kläger hätte, so die Bundesrichter, "die unzutreffend angenommene Kündigungsfrist binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung
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Arbeitsgericht - Kampf um Lohn nimmt zu
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Auch die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts hat festgestellt: Der Kampf und Lohn und bessere Bezahlung nimmt zu. Während Zahlungsklagen beim höchsten Gericht in Erfurt 2002 noch bei 52 lagen, hat sich die Zahl der entsprechenden Revisionen in den letzten Jahren verdreifacht. Die Präsidentin laut dpa: «Wurde früher noch mal darüber hinweggesehen, wenn ein Zuschlag nicht bezahlt wurde, so geht das heute offenkundig nicht mehr.»
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Vorsicht Transfergesellschaft
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Vor der Transfergesellschaft sollte man sich als Arbeitnehmer in acht nehmen. Warum, kann man hier (dank Kölner Stadtanzeiger) schön nachlesen. Bei der TMD Friction, einem Automobilzulieferer, fühlen sich die Mitarbeiter, die in die Transfergesellschaft gewechselt sind, veräppelt. Während das insolvente Unternehmen wieder Vollgas gibt und deshalb Leiharbeitnehmer (Randstadt) und 20 Mitarbeiter aus der Transfergesellschaft (PEAG) einsetzt (nicht nach Sozialauswahlkriterien), schauen die anderen Arbeitnehmer aus der ...[mehr]
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Schreibtisch: Arbeitsrecht und Irrtum (1)
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Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer glauben, dass der Schreibtisch, an dem sie sitzen und arbeiten, "ihr" Schreibtisch sei. Dieser Irrtum ist weit verbreitet. Richtig ist aber, dass das Arbeitsmittel "Schreibtisch" dem Arbeitgeber gehört. Sein Eigentum hat er lediglich zur Erledigung der vereinbarten Tätigkeiten zur Verfügung gestellt. Daher kann er den Schreibtisch auch öffnen, wenn er etwas sucht und der Schreibtisch abgeschlossen sein sollte. Für die Beschäftigten ist es daher sinnvoll, private Dinge (z.B. Aufzeichnungen über geleistete Arbeitszeiten, Überstunden, Mobbinghandlungen oder Vermerke über Ungerechtigkeiten) nicht
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Urlaubsabgeltung für Beamte: VG Frankfurt legt dem EuGH vor
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Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat mit Beschluß vom 25.6.2010 - 9 K 836/10.F dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob auch Beamte Urlaubsabgeltung in Geld verlangen können, wenn sie wegen Krankheit (Dienstunfähigkeit) den Resturlaub vor der Pensionierun, häufig wegen Dienstunfähigkeit, nicht mehr nehmen können. Das Verwaltungsgericht Frankfurt wendet sich in seinem Vorlagebeschluß gegen die Ansicht des OVG Rheinland-Pfalz, nach der Beamte keinen Anspruch auf Abgeltung des Resturlaubs haben sollen. Das VG Frankfurt ist auch entgegen der Meinung des Bundesarbeitsgerichts der Ansicht, dass nicht nur der g
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Diskriminieren Altersstufen im Tarifvertrag (z.B. BAT, TVÖD, TV-L) Jüngere?
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Verschiedene Arbeitsgerichte meinen, dass Altersstufen im Tarifvertrag jüngere Beschäftigte benachteiligen. In der Tat spricht viel dafür, dass Altersstufen / Lebensaltersstufen und Differenzierungen nach der Betriebszugehörigkeit eine Altersdiskriminierung darstellen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht mit mehreren Beschlüssen vom 20.05.2010 (Aktenzeichen 6 AZR 319/09 (A) und 6 AZR 148/09 (A)) zu Lebensaltersstufen nach BAT und Entgeltsstufen nach § 16 TVÖD /TV-L diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Der EuGH hatte bereits vor kurzem mit den deutschen Kündigungsfristen nach § 622 BGB
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