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Donnerstag, 9. Februar 2012
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www.juracity.de»TOP Beiträge
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Kündigung wg. Facebook am Arbeitsplatz
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Wir hatten bereits mehrfach berichtet, dass sich Kündigungen wegen Nutzung des Social Networks Facebook im Job häufen. Vor allem im Ausland scheinen die Arbeitsgerichte auch rigoros durchzugreifen. Die fristlose Kündigung einer griechischen Stewardess, die Facebook am Arbeitsplatz nutzte, fand ein Arbeitsgericht in Griechenland rechtens. Allerdings soll diese Anrufer, die einen Flug buchen wollten, vertröstet und um einen späteren Anruf gebeten haben. Facebook ging vor ... Darauf hinzuweisen ist allerdings, dass auch in diesem Fall mehrere Warnungen des Arbeitgebers unbeachtet blieben. Macht Facebook süchtig?
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Aufhebungsvertrag: Böse Folge für´s Arbeitslosengeld?
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Um die Folgen der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag für das Arbeitslosengeld (Sperrzeit / Sperrfrist oder Anrechnung Abfindung) ranken sich zahlreiche Gerüchte. Eins der verbreitetsten Rechtsirrtümer ist die vermeintliche Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld (tatsächlich die absolute Ausnahme). Häufiger kommt es allerdings zur Anordnung einer Sperrzeit nach Abschluß eines Aufhebungsvertrag es (in 25 % aller Fälle von Sperrzeiten, fast 200.000 mal pro Jahr). Fast genauso häufig wäre die Sperrzeit (12 Wochen ohne Arbeitslosengeld) auch vermeidbar, wenn man den Anwalt rechtzeitig aufgesucht hätte, also bevor d
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Mehr Gehalt: Abgeltung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst mit normalem Gehalt unzulässig
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so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf vom 06.05.2010 Aktenzeichen 13 Sa 1129/09).Eine Klausel im Arbeitsvertrag, nach der Rufbereitschaft im üblichen Rahmen und ggf. anfallender Bereitschaftsdienst mit dem normalen Gehalt abgegolten sein soll, ist danach selbst bei einem Chefarzt nicht zulässig. Das Bundesarbeitsgericht hat inzwischen auch die beliebten "All in" Klauseln zu Überstunden / Mehrarbeit gekippt (wir berichteten). Betroffene Arbeitnehmer können jetzt neben dem Gehalt für geleistete Mehrar
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EuGH: Beamte können bei Resturlaub vor Zurruhesetzung Urlaubsabgeltung wie Arbeitnehmer verlangen
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Beamte sind dank einem gerade erst veröffentlichtem aktuellen Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus April 2011 dem Anspruch auf finanziellen Ausgleich von Resturlaub (Urlaubsabgeltung) bei langer Erkrankung (Dienstunfähigkeit) und nahtloser Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit einen großen Schritt näher gekommen. Bisher weigerten sich die Dienstherren (und -frauen), die Rechtsprechung des EuGH zur Urlaubsabgeltung von Arbeitnehmern bei Arbeitsunfähigkeit vor der Verrentung auf Beamte zu übertragen. Fast alle Verwaltungsgerichte in Deutschland haben sich dieser restriktiven Auslegung der EU-Richtlinie angeschlossen und die Ansprüc
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